Mit Ausnahme der Ehrenmitglieder sind sämtliche Mitglieder zur Zahlung von regelmäßigen Beiträgen verpflichtet, die durch Bankeinzug erhoben werden. Die Beiträge werden durch Beschluss der Jahreshauptversammlung festgelegt. Der Vorstand ist berechtigt, Ermäßigungen aus persönlichen Gründen des / der Antragstellers / Antragstellerin zu gewähren. Jedes aktive Mitglied hat zudem jährlich Bootshausarbeitseinsatz zu leisten, ersatzweise wird je nicht abgeleistete Stunde durch den / die Kassenwart / in ein in der Bootshausarbeitseinsatzordnung festgelegter Betrag eingezogen bzw. in Rechnung gestellt. Der Vorstand kann in begründeten Fällen Ausnahmen beschließen. Das Nähere zum Bootshausarbeitseinsatz regelt die Bootshausarbeitseinsatzordnung.
Nach einer Erhebung vom 22.01.2008 führt der Papenburger Ruderclub e.V. von den Mitgliedsbeiträgen je Mitglied folgende Beiträge an die jeweiligen Institutionen ab.
DRV
LRV
DKV
LKV
LSB
Kinder(-14)
-
-
1,30
0,70
1,30
Jugendliche(15-18)
11,30
-
2,90
2,60
2,30
Erwachsene (19-)
11,30
3,00
6,50
6,50
3,30
Die abgeführten Beiträge für die Ruderer ergeben sich aus DRV + LRV + LSB.
Die abgeführten Beiträge für die Kanuten ergeben sich aus DKV + LKV + LSB.