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Informationen zum Finanziellen

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§ 5

Mit Ausnahme der Ehrenmitglieder sind sämtliche Mitglieder zur Zahlung von regelmäßigen Beiträgen verpflichtet, die durch Bankeinzug erhoben werden. Die Beiträge werden durch Beschluss der Jahreshauptversammlung festgelegt. Der Vorstand ist berechtigt, Ermäßigungen aus persönlichen Gründen des / der Antragstellers / Antragstellerin zu gewähren. Jedes aktive Mitglied hat zudem jährlich Bootshausarbeitseinsatz zu leisten, ersatzweise wird je nicht abgeleistete Stunde durch den / die Kassenwart / in ein in der Bootshausarbeitseinsatzordnung festgelegter Betrag eingezogen bzw. in Rechnung gestellt. Der Vorstand kann in begründeten Fällen Ausnahmen beschließen. Das Nähere zum Bootshausarbeitseinsatz regelt die Bootshausarbeitseinsatzordnung.

Beitrag (in Euro)

Zeitraum

  

1/2 Jahr

  

1 Jahr

.

       

Ruderer

       

Familienbeitrag

 

96,--

 

192,--

Erwachsener

 

72,--

 

144,--

Jugendlicher

 

45.--

 

90,--

Auswärtiges Mitglied

 

33,--

 

66,--

Passives Mitglied

 

30,--

 

60,--

.

       

Kanuten

       

Einzel- und Familien

 

45,--

 

90,--

.

       

Sparkasse Emsland

       

Konto: 5 001 458

       

BLZ: 26 650 001

       

Beiträge an Verbände

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Nach einer Erhebung vom 22.01.2008 führt der Papenburger Ruderclub e.V. von den Mitgliedsbeiträgen je Mitglied folgende Beiträge an die jeweiligen Institutionen ab.

 

DRV

LRV

DKV

LKV

LSB

Kinder(-14)

-

-

1,30

0,70

1,30

Jugendliche(15-18)

11,30

-

2,90

2,60

2,30

Erwachsene (19-)

11,30

3,00

6,50

6,50

3,30

 

Die abgeführten Beiträge für die Ruderer ergeben sich aus DRV + LRV + LSB.

Die abgeführten Beiträge für die Kanuten ergeben sich aus DKV + LKV + LSB.

DRV = Deutscher Ruderverband

LRV = Landesruderverband Niedersachsen

DKV = Deutscher Kanuverband

LKV = Landeskanuverband Niedersachsen

LSB = Landessportbund Niedersachsen (beinhaltet Kreissportbund, KSB)

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