Satzung

Die Satzung des PRC

BGB und Satzung

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Das BGB (30.9.2009) steht im Rang immer über der Satzung, im Zweifel gelten also die Bestimmungen des BGB. Das BGB enthält in seinen vereinsbezogenen Vorschriften (§§ 21-79) solche, die immer und für jeden Verein gelten und solche, die "nachgiebig" sind. Die nachgiebigen Vorschriften werden in § 40 BGB erschöpfend aufgelistet. Die nachgiebigen Bestimmungen gelten dann und nur dann, wenn die Satzung nicht etwas anderes bestimmt. 

Satzung vom 21.11.1995

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Satzung des Papenburger Ruderclub e.V. in der Fassung vom 21. November 1995

§ 1

Der ,,Papenburger Ruderclub", gegründet am 27. Juli 1949, hat seinen Sitz in Papenburg/Ems. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Papenburg eingetragen. Der Papenburger Ruderclub verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

§ 2

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