Ältestenrat

Informationen zum Ältestenrat.

Ältestenrat

§14

Der Ältestenrat hat über schwerwiegende Verstöße eines Mitgliedes gegen die Satzung oder andere beschlossenen Ordnungen des Vereins, Ausschluss von Mitgliedern, Streitigkeiten zwischen Mitgliedern sowie über schwere Verstöße gegen das Ansehen des Vereins zu befinden.

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