§ 9
...Dem Vorstand obliegt die Vereinsleitung und die Erledigung sämtlicher Vereinsgeschäfte im Benehmen mit dem Beirat...
...Der / die von der Jugendabteilung gewählte Jugendleiter / in ist Mitglied des Beirates.
§10
Der Vorstand beruft einen Beirat zur Erfüllung seiner satzungsmäßigen Aufgaben. Er erstellt eine Geschäftsordnung und eine Stellenplanbesetzung für Vorstand und Beirat.