Der Beirat in der Satzung

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§ 9

...Dem Vorstand obliegt die Vereinsleitung und die Erledigung sämtlicher Vereinsgeschäfte im Benehmen mit dem Beirat...

...Der / die von der Jugendabteilung gewählte Jugendleiter / in ist Mitglied des Beirates.

§10

Der Vorstand beruft einen Beirat zur Erfüllung seiner satzungsmäßigen Aufgaben. Er erstellt eine Geschäftsordnung und eine Stellenplanbesetzung für Vorstand und Beirat.