§14
Der Ältestenrat hat über schwerwiegende Verstöße eines Mitgliedes gegen die Satzung oder andere beschlossenen Ordnungen des Vereins, Ausschluss von Mitgliedern, Streitigkeiten zwischen Mitgliedern sowie über schwere Verstöße gegen das Ansehen des Vereins zu befinden.
Er besteht aus dem / der 1. Vorsitzenden, dem / der 2. Vorsitzenden und drei weiteren Vereinsmitgliedern. Diese dürfen nicht dem Vorstand angehören. Sie werden von jeder Partei und dem / der 1. Vorsitzenden benannt. Der Ältestenrat tritt nur von Fall zu Fall auf Antrag eines / r Beteiligten zusammen. Die mit Stimmenmehrheit gefällte Entscheidung ist endgültig.
Von der ersten Vorsitzenden Anneke Kuivenhoven wurde Josef Giese benannt.