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§ 5

Mit Ausnahme der Ehrenmitglieder sind sämtliche Mitglieder zur Zahlung von regelmäßigen Beiträgen verpflichtet, die durch Bankeinzug erhoben werden. Die Beiträge werden durch Beschluss der Jahreshauptversammlung festgelegt. Der Vorstand ist berechtigt, Ermäßigungen aus persönlichen Gründen des / der Antragstellers / Antragstellerin zu gewähren. Jedes aktive Mitglied hat zudem jährlich Bootshausarbeitseinsatz zu leisten, ersatzweise wird je nicht abgeleistete Stunde durch den / die Kassenwart / in ein in der Bootshausarbeitseinsatzordnung festgelegter Betrag eingezogen bzw. in Rechnung gestellt. Der Vorstand kann in begründeten Fällen Ausnahmen beschließen. Das Nähere zum Bootshausarbeitseinsatz regelt die Bootshausarbeitseinsatzordnung.

Beitrag (in Euro)

Zeitraum

  

1/2 Jahr

  

1 Jahr

.

       

Ruderer

       

Familienbeitrag

 

96,--

 

192,--

Erwachsener

 

72,--

 

144,--

Jugendlicher

 

45.--

 

90,--

Auswärtiges Mitglied

 

33,--

 

66,--

Passives Mitglied

 

30,--

 

60,--

.

       

Kanuten

       

Einzel- und Familien

 

45,--

 

90,--

.

       

Sparkasse Emsland

       

Konto: 5 001 458

       

BLZ: 26 650 001