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Sa, 2012-05-19 11:00 bis 17:00
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Fr, 2012-05-25 16:00
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Sa, 2012-06-30 09:30
§ 5
Mit Ausnahme der Ehrenmitglieder sind sämtliche Mitglieder zur Zahlung von regelmäßigen Beiträgen verpflichtet, die durch Bankeinzug erhoben werden. Die Beiträge werden durch Beschluss der Jahreshauptversammlung festgelegt. Der Vorstand ist berechtigt, Ermäßigungen aus persönlichen Gründen des / der Antragstellers / Antragstellerin zu gewähren. Jedes aktive Mitglied hat zudem jährlich Bootshausarbeitseinsatz zu leisten, ersatzweise wird je nicht abgeleistete Stunde durch den / die Kassenwart / in ein in der Bootshausarbeitseinsatzordnung festgelegter Betrag eingezogen bzw. in Rechnung gestellt. Der Vorstand kann in begründeten Fällen Ausnahmen beschließen. Das Nähere zum Bootshausarbeitseinsatz regelt die Bootshausarbeitseinsatzordnung.
Zeitraum |
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1/2 Jahr |
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1 Jahr |
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Ruderer |
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Familienbeitrag |
96,-- |
192,-- |
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Erwachsener |
72,-- |
144,-- |
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Jugendlicher |
45.-- |
90,-- |
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Auswärtiges Mitglied |
33,-- |
66,-- |
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Passives Mitglied |
30,-- |
60,-- |
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. |
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Kanuten |
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Einzel- und Familien |
45,-- |
90,-- |
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. |
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Sparkasse Emsland |
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Konto: 5 001 458 |
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BLZ: 26 650 001 |